Sie sind hier: Startseite / Kido
DeutschEnglishFrancais
9.5.2008 : 15:15 : +0200

Kido

Gurtprüfungen


Was bisher geschah

News


Ein halbes Jahr KIDO-Jugendtraining mit dem neuen Meister Jeroen Weber

Jeroen Weber hat im Dezember 2006 erfolgreichseine Meisterprüfung abgelegtund ist nun Inhaber des 2. Dan in KIDO, des1. Dan in Jui Juitsu und 1. Dan in Ju-Jutsu.Er ist 24 Jahre alt und kommt aus in Ziegelhausen.Seit Juli 2007 hat...

Trainingszeiten

alte Sporthalle Gauangelloch neben Schützenverein
Jugend
(bis 8- 13 Jahre)

Mo. 18:00 -19:30 Mi. 18:00 - 19:30

Erwachsene und Jugendliche
(ab14 Jahre)
Mo.  19:30 - 21:00 in Gauangelloch

Kontakt

Abteilungsleiterin : 

Barbara Schmidt-Jürgensen
Hauptstrraße 9, 69181 Leimen
Telefon 06226-992875
E-mail: schmidt-juergensen@t-online.de

 

Abteilung Kido

Kido


Mitmachen

Man kann jederzeit bei uns im Training vorbeikommen und zuschauen oder auch gleich mitmachen.
Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Bei uns trainiert jeder mit jedem, so dass es nichts ausmacht, wenn man alleine vorbeischaut. Wir freuen uns auf jeden, der es mal versuchen möchte, egal welches Alter.

Trainingszeiten und Kontakt siehe rechts.

Wir freuen uns
Barbara Schmidt-Jürgensen

Was ist Kido

KIDO
ist eine waffenlose Selbstverteidigung, die über den Aspekt der Kampfkunst hinaus Geist, Körper und allgemeine Fitness stärkt.

KIDO
ist eine junge Kampfsportart, die seit 1999 besteht

KIDO
nutzt die eigene und die gegnerische Energie um für jeden Angriff die richtige Antwort zu haben.

KIDO
ist die ideale Selbstverteidigung für alle


Hauptsächlich gilt im KIDO bei einer Auseinandersetzung mit einem oder mehreren Personen den Kampf zu vermeiden, da dieser die primitivste Art einer Auseinandersetzung darstellt.

Ein Rückzug vor dieser körperlichen Auseinandersetzung ist daher keine Feigheit, sondern eher ein geistiger und moralischer Sieg im Sinne des KIDO.Unbeachtet davon ist natürlich die Notwehr oder Nothilfe im Sinne des § 32/ 33 Strafgesetzbuches/ welches einer Anwendung des KIDO als rechtmäßig (unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) zulässt.