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17.5.2008 : 18:58 : +0200

Allgemeine Voraussetzungen

Ob ein Kidoka zur Prüfung zugelassen wird entscheidet der vorzubereitende Sensei.
Dieser überprüft in der Vorbereitung die Techniken, den konditionellen Zustand und die nötige geistige Reife.
Wenn der Meister der Meinung ist, dass der Kidoka die Prüfung ohne Probleme bestehen würde, wird er zur Prüfung zugelassen!
Ab dem 3. Kyu Grad muss die Prüfung ca. 4 Wochen davor niedergeschrieben werden.
Hier soll die Verhältnismäßigkeit und die Zusammensetzung einzelner Kombinationen überprüft werden.

Bestanden ist die Prüfung bei allgemeiner guter Leistung.
Alle Anforderungen in den einzelnen Techniken müssen erfüllt sein.
In der Prüfung darf sich weder der Prüfling noch Teilnehmer der Prüfung (durch grobes fahrlässiges Handeln des Prüflings) verletzen.

Bei nicht bestandener Prüfung kann der Kidoka nach mindestens vier Wochen wieder zur Prüfung zugelassen werden.

Bei dreimaliger nichtbestandender Prüfung eines  Kyu oder Dangrades entfällt eine Wiedervorstellung.

Bei außergewöhnlicher Trainingsleistung kann entschieden werden, ob eine frühzeitige Prüfung stattfinden kann.

Über die Verleihung von Gurten entscheiden die Vorstandschaft und die Kidokas mit Dan Graden.

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